

DER STAATLICH GEPRÜFTE KRAFTFAHRZEUG-SERVICETECHNIKER / DIE STAATLICH GEPRÜFTE KRAFTFAHRZEUG-SERVICETECHNIKERIN |
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| Eine Weiterbildung zum/r Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in kann grundsätzlich anstreben, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fahrzeug-instandsetzenden Beruf hat. Der Fortbildungslehrgang richtet sich jedoch vorwiegend an junge Gesellen/innen und Facharbeiter/innen aus einem fahrzeugtechnischen Berufen der handwerklichen Metallberufe, die eine einjährige Tätigkeit in der Kraftfahrzeuginstandhaltung nachweisen können. Auch Gesellen/innen und Facharbeiter/innen in einem Metall- oder Elektroberuf mit dreijähriger Praxis in der Kfz-Instandhaltung können die Weiterbildung absolvieren. Anspruchsvolle Diagnosen und Instandsetzungsarbeiten an elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen eines Fahrzeugs sowie Kundenberatung bei Reparaturannahme und Fahrzeugübergabe gehören zu den Aufgaben der Kfz-Servicetechniker/innen. Darüber hinaus unterstützen sie den Meister bei der Ausbildung von Lehrlingen. Der Lehrgang orientiert sich sehr stark an der Werkstattpraxis und ist auf diejenigen zugeschnitten, die im Anschluß an ihre Gesellen/innen- bzw. Facharbeiter/innen-Prüfung, lange vor einer Meisterprüfung, eine zusätzliche Fortbildung wahrnehmen wollen, um höher qualifizierte Aufgaben in den Werkstätten durchführen zu können. Eine Wartezeit wie bei der Zulassung zur Meisterprüfung entfällt hier. |